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   VerfG Brandenburg, 29.07.2011 - VfGBbg 4/11 EA   

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VerfG Brandenburg, 29.07.2011 - VfGBbg 4/11 EA (https://dejure.org/2011,18522)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 29.07.2011 - VfGBbg 4/11 EA (https://dejure.org/2011,18522)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 29. Juli 2011 - VfGBbg 4/11 EA (https://dejure.org/2011,18522)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 10 Verf BB, Art 12 Abs 1 Verf BB, Art 26 Abs 1 Verf BB, Art 27 Abs 1 Verf BB, Art 52 Abs 3 Verf BB, Art 52 Abs 1 Verf BB, § 30 VerfGG BB, § 45 Abs 2 VerfGG BB

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 10; LV, Art. 12 Abs. 1; LV, Art. 26 Abs. 1; LV, Art. 27 Abs. 1; LV, Art. 52 Abs. 1 und 3; VerfGGBbg, § 30; VerfGGBbg, § 45 Abs. 2
    Subsidiarität; Beweisbeschluss; Abwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Brandenburg, 02.04.2015 - 15 UF 168/11

    Umgangsrechtsregelung: Erfordernis eines begleitenden Umgangs eines Vaters mit

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 29.07.2011 - VfGBbg 4/11
    Gegen den Beschluss hat der Antragsteller zu 1) Beschwerde zum Brandenburgischen Oberlandesgericht (Az.: 15 UF 168/11) erhoben und gleichzeitig beantragt, die Vollziehung des Beschlusses vorläufig auszusetzen.

    Mit seinem am 17. Juli 2011 im eigenen Namen und im Namen des Antragstellers zu 2) vor dem Verfassungsgericht gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung begehrt der Antragsteller zu 1) die Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses des Amtsgerichts Potsdam vom 26. Mai 2011 sowie des Beschlusses des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 27. Juni 2011 vorläufig bis zur Endentscheidung des Oberlandesgerichts in der Beschwerdesache 15 UF 168/11.

  • BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 2222/01

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch zwangsweise Durchführung von

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 29.07.2011 - VfGBbg 4/11
    Durch den Beschluss wird der Antragsteller auch nicht zwangsweise zu einer Mitwirkung an der Begutachtung oder zu einer Untersuchung verpflichtet (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 20. Mai 2003 - 1 BvR 2222/01 -, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvR 1899/04

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch pauschal gehaltenen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 29.07.2011 - VfGBbg 4/11
    Beim Beweisbeschluss handelt es sich um eine Zwischenentscheidung, deren isolierte Anfechtung ausnahmsweise nur dann in Betracht kommt, wenn sie einen bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen hat, der sich später in einem die abschließende Entscheidung betreffenden Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben lässt (Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 3/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 BvR 1899/04 -, NVwZ 2005, 681).
  • VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 8/10

    Einstweilige Anordnung; Abwägung der Folgen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 29.07.2011 - VfGBbg 4/11
    Bei der Abwägung sind im Allgemeinen nur irreversible Nachteile zu berücksichtigen (vgl. Beschlüsse vom 20. Mai 2010 - VfGBbg 9/10 EA - und vom 30. September 2010 - VfGBbg 8/10 EA - www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 22/11

    Im Hinblick auf die Geltendmachung von Grundrechten der EMRK unzulässige, im

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 29.07.2011 - VfGBbg 4/11
    Aus den gleichen Gründen kam die Bestellung eines Ergänzungspflegers für den Beschwerdeführer zu 2) nicht in Betracht (vgl. Beschlüsse vom 17. Juni 2011 - VfGBbg 52/10 - und vom 15. Juli 2011 - VfGBbg 22/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 52/10

    Erschöpfung des Rechtswegs; rechtliches Gehör; Gehörsrüge

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 29.07.2011 - VfGBbg 4/11
    Aus den gleichen Gründen kam die Bestellung eines Ergänzungspflegers für den Beschwerdeführer zu 2) nicht in Betracht (vgl. Beschlüsse vom 17. Juni 2011 - VfGBbg 52/10 - und vom 15. Juli 2011 - VfGBbg 22/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 20.05.2010 - VfGBbg 9/10

    Wirksame Erhebung der Verfassungsbeschwerde; zugelassener oder registrierter

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 29.07.2011 - VfGBbg 4/11
    Bei der Abwägung sind im Allgemeinen nur irreversible Nachteile zu berücksichtigen (vgl. Beschlüsse vom 20. Mai 2010 - VfGBbg 9/10 EA - und vom 30. September 2010 - VfGBbg 8/10 EA - www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 3/11

    Faires Verfahren; Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität; notwendige Verteidigung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 29.07.2011 - VfGBbg 4/11
    Beim Beweisbeschluss handelt es sich um eine Zwischenentscheidung, deren isolierte Anfechtung ausnahmsweise nur dann in Betracht kommt, wenn sie einen bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen hat, der sich später in einem die abschließende Entscheidung betreffenden Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben lässt (Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 3/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 BvR 1899/04 -, NVwZ 2005, 681).
  • VerfG Brandenburg, 22.02.2013 - VfGBbg 1/13

    Vorwegnahme; Abwägung; Gemeinwohl

    Wegen des zugrunde liegenden Sachverhalts kann auf die Beschlüsse vom 17. August 2012 - VfGBbg 6/12 EA - und 29. Juli 2011 - VfGBbg 4/11 EA - (veröffentlicht jeweils unter www.verfassungsgericht.brandenburg.de) verwiesen werden.

    Er entspricht im Wesentlichen dem Antrag des Antragstellers im Verfahren VfGBbg 4/11 EA, der mit Beschluss vom 29. Juli 2011 zurückgewiesen wurde.

    Die vom Antragsteller angeführten nachteiligen Folgen der angegriffenen Beschlüsse des Amtsgerichts und des Oberlandesgerichts (insbesondere der eingeschränkte und nur begleitete Umgang mit seinem Sohn) wiegen jedenfalls nicht schwerer als der Schaden, der seinem Sohn drohte, wenn nach Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung eine Gefährdung oder Verletzung des Kindeswohls durch intensivere Umgangskontakte festgestellt würde (vgl. bereits Beschluss vom 29. Juli 2011 - VfGBbg 4/11 EA -, a. a. O.).

  • OLG Brandenburg, 02.04.2015 - 15 UF 168/11

    Umgangsrechtsregelung: Erfordernis eines begleitenden Umgangs eines Vaters mit

    Das Landesverfassungsgericht hat den Antrag zurückgewiesen (Beschluss vom 29.07.2011 - VfGBbg 4/11 EA -); und das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 20.04.2012 - 1 BvR 710/12 -), eine Entscheidung, die der Vater auf einer seiner Internetseiten (www.e...m....de) heftig kritisiert (nicht einmal das Bundesverfassungsgericht schütze den Bürger vor der Willkür der Instanzgerichte).
  • VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 35/11

    Rüge von Verstößen gegen die UN-Kinderrechtskonvention im Rahmen einer

    Dieser Antrag wurde mit Beschluss vom 29. Juli 2011 (VfGBbg 4/11 EA) zurückgewiesen.

    Die Akten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (15 UFH 4/11) und des Verfassungsgerichts (VfGBbg 4/11 EA) waren beigezogen.

  • VerfG Brandenburg, 06.07.2012 - VfGBbg 5/12

    Einstweilige Anordnung; irreversibler Nachteil; zum gemeinen Wohl dringend

    Bei der Abwägung sind regelmäßig nur irreversible Nachteile zu berücksichtigen (vgl. Beschlüsse vom 20. Mai 2010 - VfGBbg 9/10 EA - 30. September 2010 - VfGBbg 8/10 EA - und vom 29. Juli 2011 - VfGBbg 4/11 EA -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.08.2012 - VfGBbg 6/12

    Einstweilige Anordnung; Rechtsschutzbedürfnis; Beschwerdebefugnis; irreversibler

    In die nach strengem Maßstab vorzunehmende Abwägung sind regelmäßig nur irreversible Nachteile einzustellen (Beschlüsse vom 30. September 2010 - VfGBbg 8/10 EA - 29. Juli 2011 - VfGBbg 4/11 EA -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zuletzt Beschluss vom 6. Juli 2012 - VfGBbg 5/12 EA -, noch unveröffentlicht).
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